Die Bekanntgabe des Stoffbereichs Sp (Spezielle Probenahme von Stoffen und Verbindungen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme und Analyse erfordern) ist eingeschränkt auf faserförmige Stäube, z.B. Asbest.
Analysen im Zusammenhang mit der Ermittlung der Emissionen von faserförmigen Stäuben sind ausschließlich durch eine für den Bereich Sa für die Analytik faserförmiger Stäube bekannt gegebene Stelle durchzuführen.