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Dieses Modul bietet Informationen zu Untersuchungsstellen1, die mindestens in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Umweltbereich für den Bereich Boden und Altlasten gemäß

§ 18 Bundes-Bodenschutzgesetz

sowie nach landesrechtlichen Vorschriften notifiziert2 sind.

Diese Untersuchungsstellen verfügen über eine Akkreditierung
oder staatliche Kompetenzfeststellung entsprechend
         "
Fachmodul Boden und Altlasten"3,4.


Zulassungen und Anerkennungen richten sich nach den jeweiligen Ländergesetzen
und -verordnungen zur Anerkennung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen
nach § 18 BBodSchG. Grundsätzlich zuständig ist jeweils das Land, in dem die
Untersuchungsstelle den Geschäftssitz hat (siehe Angaben unter
Länderspezifische Regelungen).

1 "Untersuchungsstelle" wird synonym verwendet für "Prüflaboratorium".

2 "Notifizierung" wird synonym für "Bekanntgabe" verwendet. Notifizierung ist der Verwaltungsakt der jeweils zuständigen Behörde zur Anerkennung, Zulassung, Benennung oder Bekanntgabe der Prüflaboratorien nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

3 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz, Fachmodul Boden und Altlasten - Bereichsspezifische Anforderungen an die Kompetenz von Untersuchungsstellen im Bereich Boden und Altlasten, Stand 20.10.2000.

4 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz, Fachmodul Boden und Altlasten -
Notifizierung und Kompetenznachweis von Untersuchungsstellen im bodenschutzrechtlich geregelten Umweltbereich, Stand 16.08.2012.