Die Bekanntgabe erstreckt sich gemäß Anlage zur Akkreditierungsurkunde Nr. D-PL-14119-01-01 vom 29.11.2024 auf den Hauptstandort in der Helmut-A.-Müller-Straße 1 - 5, 82152 Planegg/ München, sowie die Standorte in
12157 Berlin, Körnerstraße 48c,
22305 Hamburg, Bramfelder Straße 110b,
50170 Kerpen, Heinrich-Hertz-Straße 13,
01465 Dresden-Langebrück, Lessingstraße 10,
45899 Gelsenkirchen, Fritz-Schupp-Straße 4,
63589 Linsengericht, Kleinbahnweg 4,
72770 Reutlingen, Carl-Zeiss-Straße 25,
70435 Stuttgart, Schwieberdinger Straße 62,
99438 Weimar, In der Buttergrube 1 und
90513 Zirndorf, Fürther Straße 35.
Die Bekanntgabe erstreckt sich auf die für jeden Standort speziell angegebenen Prüfbereiche entsprechend der Anlage I der 41. BImSchV.
Über die genannten Bereiche hinaus sind die o.g. Standorte/Außenstellen eigenständig lediglich berechtigt, probenahmetechnische Arbeiten nach den Vorgaben des QM-Systems durchzuführen. Ermittlungen in anderen bekannt gegebenen Bereichen sind unter Aufsicht des Fachlich Verantwortlichen oder eines Vertreters mit entsprechendem Kompetenzbeleg durchzuführen.
Die Analysen im Zusammenhang mit der Ermittlung der Emissionen und Immissionen von hochtoxischen organischen Verbindungen in extrem geringen Konzentrationen (Dioxine und Furane) sind von einer hierfür nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle [Nr. I.1 und Nr. IV, jeweils Stoffbereich Sa] durchzuführen.