Die Bekanntgabe ist in den Fachgebieten eingeschränkt
FG 2.2 auf die Nummern 3.3, 3.4, 4.1.7, 4.1.12 (nur für die Herstellung von Ammoniak und Wasserstoff) , 4.1.9, 4.1.16, 5.2, 8.3.2, 9.1, 9.2, 9.3 (Stoffe 9 und 17 nach Anhang 2)
FG 3 auf die Nummern 3.3, 3.4, 4.1.7, 4.1.12 (nur für die Herstellung von Ammoniak und Wasserstoff) , 4.1.16, 5.2, 8.3.2, 9.1, 9.2, 9.3 (Stoffe 9 und 17 nach Anhang 2)
FG 11 auf die Nummern 3.18, 4.1.2, 4.1.8, 4.1.19, 9.3.1
Die Bekanntgabe erfolgt auch für folgende nicht genehmigungsbedürftige Anlagen:
- BeadingTower – Sprühturm für Ester
- Abfüllplatz und Labor für Stäube (Hefe und Stärkemehle)
- Werkstätten und Arbeitsplätze in welchen Metallstäube gehandhabt werden und
- Lageranlagen in Betriebsbereichen