Einschränkungen auf Anlagen (4.BImSchV) unter den Nrn: 10.25
(Hinweis: Anlagenarten nach der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Sachverständigen gültigen 4.BImSchV. Es gelten grundsätzlich die Festlegungen im Bekanntgabebescheid).
Herr Peus verfügt über besondere Kenntnisse über operative Einbindung des BAGAP's in das Sicherheitskonzept einer Anlage aus dem beantragten Anlagenbereich und über Schulung und Training von BAGAP-Inhalten mittels einer Gefahrenabwehrsimulation-Software safeGas.