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Frage: Sind Leistung/Durchsatz der Anlage während der Ermittlungen dargestellt und repräsentativ für den genehmigten Betrieb und wurden evtl. Eingriffe in das Betriebsverhalten begründet?


Prüfumfang

Überprüfung der Angaben, ob die betreffende Anlage währen der Ermittlungen im genehmigten Leistungs-/Durchsatz-Bereich betrieben wurde (s. Ziffer 8.1 des Berichtes).
Das gilt für alle genehmigten Betriebsarten der Anlage.
Die Angaben sind zeitbezogen darzustellen, um den Bezug zu den Messzeiten herstellen zu können.


Handlungsempfehlung:

Sind die Daten in Ziffer 8.1 nicht enthalten oder nicht ausreichend bewertbar, sollte eine entsprechende Korrektur gefordert werden.


Hintergrund:

Grundsätzlich ist die Anlage während der Ermittlungen im Zustand der höchsten Emission zu betreiben (s. 5.3.2.2 TA Luft). Für die Bewertung von Funktionsprüfungen/Kalibrierungen ist das zu relativieren, denn hierbei geht es nicht um den Nachweis der Einhaltung der Emissionsbegrenzungen.
Zur Aufstellung/Überprüfung der Kalibrierkurve ist wesentlich, dass die Anlage während der Ermittlungen so gefahren wird, dass die Messwerte für die jeweilige Abgaskomponente einen möglichst weiten Bereich abdecken, der im genehmigten Betrieb auftreten kann.
Mit dem Ziel der Aufstellung einer optimalen Kalibrierkurve kann es daher notwendig sein, die Leistungs-/Durchsatz-Parameter bis an die Grenzen des zulässigen Anlagenbetriebes zu variieren.