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Prüfung von Emissionsmessberichten


I) Allgemeine Anforderungen (Formalitäten)

Sind das Messinstitut und ein ggf. mit der Analytik betrautes Messinstitut für die Durchführung der Messungen bekanntgegeben und zugelassen?
Entspricht der Messbericht den formalen Anforderungen des Mustermessberichts des LAI?
Ist der Solltermin für die Messung eingehalten?
Wurde der Bericht innerhalb der z. B. im Genehmigungsbescheid festgesetzten Frist der zuständigen Überwachungsbehörde vorgelegt?
Sind Anlass und Aufgabenstellung angemessen und korrekt beschrieben?
Wurde durch das Messinstitut eine Ortsbesichtigung durchgeführt?
Wurde die Messung vor der Durchführung den Überwachungsbehörden frist- und formgerecht angezeigt?
Waren mindestens zwei Mitarbeiter der Messstelle an der Messung beteiligt oder wurde eine Ausnahmeregelung im Vorfeld beantragt?
Ist die Beschreibung der Anlage sachlich richig?

II) Repräsentativität und Plausibilität der Messwerte

Entspricht die Position der Messebenen im Abgaskanal nach Angaben des Messinstitutes den Anforderungen des technischen Regelwerks (DIN EN 15259)? Falls nicht, wurden angemessene Maßnahmen ergriffen, um trotzdem eine repräsentative Messung sicherzustellen?
Sind die Messergebnisse durch entsprechende Anlagen im Anhang dokumentiert?
Wurde für jede Messkomponente ein geeignetes Messverfahren eingesetzt?
Wurden die Messungen nach Angabe des Messinstituts im Betriebszustand der höchsten Emission durchgeführt und sind die Ausführungen dazu plausibel?
Wurden die relevanten Betriebsdaten der Anlage und der Abgasreinigungsanlage während der Messung dokumentiert und sind diese plausibel?
Entspricht die Anzahl der Einzelmessungen den Anforderungen?
Entsprechen die Probenahmedauern bzw. Integrationszeiten der einzelnen Messungen den Anforderungen?

III) Beurteilung der Messergebnisse

Wurden alle Stoffe, für die eine Messverpflichtung besteht, gemessen?
Wurden die Grenzwerte bei allen zu messenden Komponenten und Quellen sicher eingehalten?
Sind die angegebenen Grenzwerte richtig?
Ist die von der Messstelle durchgeführte Plausibilitätsprüfung ausreichend und nachvollziehbar?



Prüfung von Berichten zu Funktionsprüfungen/ Kalibrierungen


I) Allgemeine Anforderungen

Entspricht der Bericht in Form und Struktur dem Musterbericht (VDI 3950)?
Sind die Stammdaten der Ermittlung richtig erfasst und wiedergegeben?
Ist das Messinstitut für die Durchführung der Funktionsprüfung / Kalibrierung bekannt gegeben?
Waren mindestens zwei Mitarbeiter der Messstelle an der Ermittlung beteiligt?
Wurde der Bericht innerhalb von maximal 12 Wochen nach Abschluss der Ermittlungen der Überwachungsbehörde vorgelegt?
Wurde der Bericht vom Projektleiter/Bearbeiter und vom fachlich Verantwortlichen unterschrieben?
Sind die im Anhang erforderlichen Daten vorhanden?

II) Durchführung - AMS pro Komponente

Erfüllt der Probenahmeort nach Angaben des Messinstitutes die Anforderungen der DIN EN 15259 und ist er repräsentativ (Homogenitätsprüfung)?
Ist die AMS beschrieben?
Ist der eingesetzte Analysator nach Angaben des Messinstitutes für den Zweck eignungsgeprüft?
Ist der ordnungsgemäße Einbau bescheinigt?

III) Durchführung - SRM pro Komponente
Erfüllt der Probenahmeort nach Angaben des Messinstitutes die Anforderungen der DIN EN 15259?
Wurde für die Vergleichsmessungen ein Standardreferenzmessverfahren eingesetzt?
Ist der eingesetzte Analysator nach Angaben des Messinstitutes für den Zweck eignungsgeprüft?
Wurde die Gerätekennlinie eines ggf. eingesetzten kontinuierlichen Messgerätes normkonform und mit positivem Ergebnis überprüft?

IV) Prüfung der Abgasrandbedingungen
Sind die Abgasrandbedingungen erfasst und dokumentiert worden?

V) Funktionsprüfung / Komponente-AMS
Ist der Gerätezustand nach Angaben des Messinstitutes in Ordnung?
Wurde die Dichtigkeit des Analysators bestätigt?
Wurde die Linearität der Gerätekennlinie normkonform geprüft, bestätigt und graphisch sowie tabellarisch dargestellt?
Liegt die Abweichung bei der Kontrolle des Null- und Referenzpunktes im zulässigen Rahmen?
Wurde die Einstellzeit eingehalten?
Ist die Summe der Querempfindlichkeiten kleiner als ± 4% des MBEW?
Erfüllen die Prüfgase und Referenzmaterialien des Betreibers die Anforderungen?
Wurden die AMS-Dokumentation und das Kontrollbuch geprüft?

VI) Ermittlung / Bestätigung der Kalibrierfunktion
Wurden die Anforderungen an die Vergleichsmessung hinsichtlich Anzahl und Zeitraum eingehalten?
Sind die Messpunkte über den Kalibrierbereich verteilt? Wurde beschrieben, welche Maßnahmen ggf. ergriffen wurden, um eine solche Verteilung zu erreichen, bzw. begründet, warum eine Verteilung der Werte nicht erreicht werden konnte?
Wurden alle Messergebnisse sowie die darauf basierenden Berechnungen zur Ermittlung bzw. Prüfung der Kalibrierfunktion und Validierung nachvollziehbar (einschließlich Diagramm) dargestellt?
Wurden Null- oder Referenzwerte bei der Auswertung der Kalibrierfunktion berücksichtigt und ist dies normkonform?
Sind die Anforderungen vollumfänglich erfüllt und ist das Prüfergebnis eindeutig?

VII) Betriebszustand während der Ermittlungen
Sind Leistung/Durchsatz der Anlage während der Ermittlungen repräsentativ für den genehmigten Betrieb?
Sind Leistungs-/Durchsatz-/Einstellparameter während der Ermittlungen der ARE repräsentativ für den genehmigten Betrieb?

VIII) Elektronische Auswerteeinrichtung
Ist die EAE (Elektronische Auswerte Einrichtung) beschrieben und für diesen Zweck eignungsgeprüft?
Wurde das Übermittlungssystem an die Behörde, sofern vorhanden, überprüft?
Ist die aktuelle Parameterliste durch die Messstelle ausgedruckt und beanstandungsfrei überprüft wurden?
Ist die Funktionsprüfung der EAE (Elektronische AuswerteEinrichtung) vollständig durchgeführt worden und ist die jeweilige Anforderung (mit Quelle) sowie das jeweilige Prüfergebnis eindeutig angegeben und ist dieses positiv?

IX) Abschließende Prüfung
Wurden die Ergebnisse der Untersuchung vollständig und nachvollziehbar dargelegt?