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Frage: Liegt die Abweichung bei der Kontrolle des Null- und Referenzpunktes im zulässigen Rahmen?

Prüfumfang:

Es ist zu prüfen, ob eine Ermittlung und Beurteilung der Drift des Null- und Referenzpunkts mit Hilfe der Daten aus der QAL3-Protokollierung dokumentiert ist (Durchführung der QAL3-Komtrolle). Darüber hinaus soll während der zum Messbericht gehörenden Funktionsprüfung eine Überprüfung des Null- und Referenzpunkts erfolgen.


Handlungsempfehlung:

Fehlen im Bericht die o. g. Angaben, so ist eine entsprechende Messberichtskorrektur und -ergänzung anzuregen.


Hintergrund:

Gemäß DIN EN 14181 Punkt 7, Anhang A.7 bzw. A.11 ist durch das Messinstitut eine Überprüfung von Null- und Referenzpunkt sowie eine Kontrolle der durch den Betreiber fortlaufend und regelmäßig durchgeführten QAL3-Untersuchungen (Protokollierung auf Regelkarten, die eine Überschreitung des für die Messunsicherheit zulässigen Bereichs via Regelkartengrenzen anzeigen) durchzuführen und zu dokumentieren.