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Frage: Ist die Beschreibung der Anlage sachlich richtig?


Prüfumfang:

Folgende Punkte sollten in der Beschreibung der Anlage (Punkt 2.2 des Messberichtes) enthalten sein:
•Kurzbeschreibung Anlage + Verfahrensprozess
•Emissionsrelevante Anlagenteile (Typenbezeichnung, Nennleistungen, max. Durchsatz an Einsatzstoffen/Produkten)
•Darstellung Betriebsmodus (kontinuierlicher Betrieb, Chargenbetrieb, Lastverhalten, Zeiten verstärkter Emission)
•Zuordnung der Angaben zur jeweiligen Emissionsquelle


Handlungsempfehlung:

Sollten unter 2.2 im Messplan/Messbericht emissionsrelevante Angaben fehlen, so ist der Betreiber zur Korrektur bzw. Nachbesserung zu verpflichten.


Hintergrund:

Im Mustermessbericht für Emissionsmessungen in der VDI 4220 (Anhang B) werden unter 2.2 („Beschreibung der Anlage“) für die Anlagenbeschreibung folgende Angaben als notwendig angesehen:


Kurzbeschreibung der Anlage und des Verfahrensprozesses unter Hervorhebung insbesondere der Anlagenteile, die im Zusammenhang mit der Entstehung von Emissionen luftfremder Stoffe von besonderer Bedeutung sind. Wichtige Kenndaten, wie Typenbezeichnung (z.B. Kessel-Nr., Baujahr, Fabriknummern), absolute und spezifische Nennleistungen oder maximaler Durchs atz an Einsatzstoffen oder Produkten sind anzugeben. Die hier verwendeten Größen sollen mit den Angaben unter Nr. 5.1 den Betriebszustand der Anlage während der Messung nachvollziehbar darstellen (Auslastung, Zustand höchster Emission). Der Betriebsmodus ist genau darzustellen (z. B. kontinuierlicher Betrieb, Chargenbetrieb, Lastverhalten, Zeiten verstärkter Emission).

Die Angaben müssen der Betriebseinheit oder der jeweiligen Emissionsquelle zugeordnet werden, damit z. B. – in Zusammenhang mit Nr. 2.4 – Rückschlüsse auf das Emissionsverhalten der Anlage gezogen werden können (z.B. Brennstoffmengenverhältnisse bei Mischfeuerungen, verschiedene Anlagenteile mit einer gemeinsamen EQ). In komplex gelagerten Fällen ist ein vereinfachtes Anlagenfließbild beizufügen. Die Forderung einer Anlagenbeschreibung ist z. B. in Abschnitt 7 der DIN EN 15259 formuliert.


Eine den aktuellen Anlagenaufbau widerspiegelnde Beschreibung muss daher bereits Bestandteil der Messplanung sein.