Ausgenommen von der Bekanntgabe sind Anlagen mit den Nummern 1.6, 1.8, 2.5, 2.6 und 10.4 nach dem Anhang zur 4. BImSchV (in der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe gültigen Fassung), sowie der Prüfungsbereich Anlage 3.23 in Kombination mit Fachgebiet 16.1.