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Diese Modul bietet Informationen zu Untersuchungsstellen1, die mindestens in einem Land der Bundesrepublik Deutschland nach landesrechtlichen Vorschriften notifiziert2 sind.

Diese Untersuchungsstellen verfügen über einen Kompetenznachweis gemäß

"Fachmodul Wasser"3.

Nach dem LAWA-AQS-Merkblatt A-1 "Hinweise für die Notifizierung von Untersuchungsstellen" (Beschluss der 143. LAWA-Vollversammlung am 22./23.03.2012 in Magdeburg) gelten Notifizierungen nach dem Fachmodul Wasser bundesweit. Zuständig für die Notifizierung ist das Bundesland, in dem die Untersuchungsstelle ihren Geschäftssitz hat (siehe Angaben unter Länderspezifische Regelungen).

Die Notifizierung erfolgt für Untersuchungs- und Teilbereiche. Die Kompetenz für einen Teilbereich wird bestätigt, wenn die Untersuchungsstelle mindestens ein Parameter eines Teilbereiches beherrscht.

1 "Untersuchungsstelle" wird synonym verwendet für "Laboratorium", "Prüflaboratorium".

2 Notifizierung ist der Verwaltungsakt der jeweils zuständigen Behörde zur Anerkennung, Zulassung, Benennung oder Bekanntgabe der Prüflaboratorien und Messstellen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

3 "Fachmodul Wasser zur Verwaltungsvereinbarung der Länder über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich" in der Fassung vom 18.10.2018.