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Immissionsschutzrechtliche Vorschriften sehen für bestimmte Schadstoffe kontinuierliche Emissionsmessungen zur Überwachung der Einhaltung von Emissionsgrenzwerten vor. In einzelnen Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sind hierfür geeignete Mess- und Auswerteeinrichtungen einzusetzen.

Gemäß TA Luft Nummer 5.3.3.4 sollen für kontinuierliche Emissionsmessungen geeignete und nach der Reihe DIN EN 15267 zertifizierte Mess- und Auswerteeinrichtungen eingesetzt werden. Von den Ländern als geeignet anerkannte Mess- und Auswerteeinrichtungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Für Emissions- und Auswerteeinrichtungen werden die Mindestanforderungen an die Eignungsprüfung in der „Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung der Emissionen“ beschrieben. Für Immissionsmesseinrichtungen sind die Mindestanforderungen in der Richtlinien-Reihe VDI 4202 und einschlägigen EN-Normen festgelegt.

Unternehmen, die diese Messeinrichtungen herstellen, beauftragen für den Nachweis der Einhaltung dieser Mindestanforderungen ein Prüfinstitut. Dieses führt eine entsprechende Eignungsprüfung durch und legt das Ergebnis als Prüfbericht einem Fachgremium des LAI1-Ausschusses L/W/V2 zur fachlichen Beurteilung vor. Die Entscheidung über die Veröffentlichung einer Messeinrichtung als geeignet fällt, basierend auf der fachlichen Stellungnahme des Fachgremiums, im LAI-Ausschuss L/W/V unter Beteiligung aller Bundesländer.

Folgende als geeignet veröffentlichte automatische Messeinrichtungen werden seit dem 27.02.2024 auf diesen Seiten abgebildet:

  • stationäre und mobile automatische Emissionsmesseinrichtungen
  • Immissionsmesseinrichtungen
  • Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen
  • Langzeitprobenahmesysteme

Es wurden dabei die Messeinrichtungen erfasst, die seit dem 01.03.2009 nach der europäischen Richtlinien-Reihe DIN EN 15267 zertifiziert und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Die weitere Aktualisierung erfolgt mit der jeweiligen L/W/V-Entscheidung durch das Umweltbundesamt.

1Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz

2Luftqualität/Wirkungsfragen/Verkehr