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Frage: Ist das Messinstitut für die Durchführung der Funktionsprüfung / Kalibrierung bekannt gegeben?


Es ist zu prüfen, ob das Messinstitut in ReSyMeSa erfasst und für die speziellen Aufgaben der Ermittlung zugelassen ist und ob der Zeitraum der Messung innerhalb des Bekanntgabezeitraums gelegen hat (entweder Link zu ReSyMeSa im Excelprüfungstool nutzen oder: http://www.resymesa.de/resymesa/ModulStelleRechercheErgebnisliste.aspx?M=4). Für Kalibriermessungen muss das Messinstitut eine Bekanntgabe nach 41. BImSchV für Gruppe II Nr. 1 sowie für den für die Ermittlung relevanten Aufgabenbereich besitzen (Vergleich mit unten stehenden Tabellen).


Prüfumfang:

Gruppe Bezeichnung Nummer
I Ermittlung der Emissionen (Luft) Nr. 1 Messaufgaben nach §§ 26, 28 BImSchG und entsprechende Messaufgaben nach Verordnungen zur Durchführung des BImSchG
Nr. 2 Nummer 1 und Messaufgaben, die eine spezielle gerätetechnische Ausstattung und spezielle Erfahrungen des fachkundigen Personals erfordern
II Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Emissionsmesseinrichtungen Nr. 1 Überprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen an Anlagen, die eine gerätetechnische Ausstattung und Kenntnisse und Erfahrungen erfordern
Nr. 2 Nummer 1 und Überprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen an Anlagen, die eine spezielle gerätetechnische Ausstattung und spezielle Erfahrungen des fachkundigen Personals erfordern
III Überprüfung instationär genutzter Messeinrichtungen (Luft) Nr. 1 Überprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen, die im nicht stationären Betrieb eingesetzt werden
IV Ermittlung der Immissionen (Luft) Nr. 1 §§ 26, 28 BImSchG und entsprechende Messaufgaben nach Verordnungen zur Durchführung des BImSchG
V Ermittlung von Geräuschen Nr. 1 §§ 26, 28 BImSchG und entsprechende Messaufgaben nach Verordnungen zur Durchführung des BImSchG
VI Ermittlung von Erschütterungen Nr. 1 §§ 26, 28 BImSchG und entsprechende Messaufgaben nach Verordnungen zur Durchführung des BImSchG


Bereich Aufgabenbereich (für die Gruppen I, II und IV)
P partikelförmige und an Partikeln adsorbierte Stoffe
G gasförmige anorganische und organische Stoffe
O Gerüche
Sp spezielle Probenahme von Stoffen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme oder Analyse erfordern
Sa spezielle Analyse von Stoffen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme oder Analyse erfordern

Für die Ermittlungen in der Nachverbrennzone (Bestimmung Verweilzeit und Kalibrierung Thermoelemente) an Anlagen der 17. BImSchV ist aufgrund der speziellen und schwierigen Bedingungen außerdem eine Bekanntgabe für Gruppe I Nr. 2 erforderlich. Details zu den einzelnen von den Messinstituten anzuwendenden Verfahren können dem Anhang der Akkreditierungsurkunde zu entnehmen. Dieser ist auf der Seite der Deutschen Akkreditierungsstelle hinterlegt und kann dort recherchiert werden (http://www.dakks.de/node/666).


Handlungsempfehlung:

Bei Unklarheiten zur Bekanntgabe, sollten Informationen bei der entsprechenden bekannt gebenden Behörde (in ReSyMeSa zu finden unter „Zusatzangaben – Bekannt gebende Behörden“) oder direkt beim Messinstitut erfragt werden. Sollte keine einschlägige Bekanntgabe bestehen, so ist der Messbericht zurückzuweisen und der Betreiber aufzufordern die Messung mit einer bekanntgegebenen Messstelle zu wiederholen.


Hintergrund:

Alle in Deutschland bekanntgegebenen Messinstitute sind im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) erfasst und können auf der Website www.resymesa.de gefunden werden. Für eLISA-Messberichte kann der Zugriff auf die entsprechende Seite in ReSyMeSa direkt über einen Link im Excelblatt zur Messberichtsprüfung erfolgen.

Für die händische Prüfung sind die gewünschten Informationen folgendermaßen zu finden. Auf der Startseite (www.resymesa.de) muss unter Module der Bereich „Immissionsschutz – Notifizierte Stellen“ ausgewählt werden:

Unter „Recherche“ lassen sich dann entweder „Alle Stellen“ anzeigen oder es kann eine explizite Suche „Nach Namen“ oder „Nach Kriterien“ gestartet werden:

Durch Auswahl des entsprechenden Messinstituts lassen sich der Seite alle Informationen zu dem Institut, wie z. B. Geschäftssitz und Telefonnummer, sowie die Gruppen und Bereiche in denen eine Bekanntgabe besteht sowie die Befristung der Bekanntgabe, abrufen: