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Frage: Wurden die Messungen nach Angabe des Messinstitutes im Betriebszustand der höchsten Emission durchgeführt und sind die Ausführungen dazu plausibel?


Prüfumfang:

Es ist zunächst die Angabe unter Punkt 5.1 („Produktionsanlage“) im Messbericht zu prüfen, bei welcher Auslastung die Anlage betrieben wurde. Während der Messung sollte das in der Regel Voll- bzw. Maximallast sein. Bei Verbrennungsprozessen, bei denen die Komponenten CO und NO gemessen werden, sollten weitere Messreihen bei Teil- und Schwachlast durchgeführt worden sein. Bei welcher Auslastung gemessen werden soll, ist ggf. im Genehmigungsbescheid festgehalten. Genauere Angaben zum jeweiligen Emissionsumfang von speziellen Anlagen sind außerdem den BVT-Blättern (BVT = beste verfügbare Technik) auf der Seite des Umweltbundesamtes zu entnehmen (http://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/beste-verfuegbare-techniken/sevilla-prozess/download-bvt-merkblaetter).


Handlungsempfehlung:

Bestehen Zweifel daran, dass tatsächlich im Zustand höchster Emission gemessen wurde, so sollte dieser Umstand mit dem Betreiber geklärt werden. Wurde unbegründet nicht im Zustand höchster Emission gemessen, ist eine Wiederholung der Messung zu fordern/anzuordnen.

Hinweis: Die Auslastung kann z. B. bei Anlagen, auf denen verschiedene Produkte hergestellt werden können, je nach Marktanforderung von der genehmigten Auslastung abweichen. Wenn dieser Zustand bereits längere Zeit besteht und sich absehbar nicht ändert (Abklärung im Zuge der Messplanung), sollte die Auslastung zur Messung für diesen Fall begründet auf den repräsentativen Durchschnittswert, z. B. des vergangenen Quartals oder Halbjahres, bezogen werden. Je nach Abstand zur genehmigten Nennleistung der Anlage und wie schnell diese nach der letzten Messung wiedererlangt wird, kann das zu einer temporären Verkürzung des Messturnus führen.


Hintergrund:

In DIN EN 15259 Blatt 1 ist festgehalten, dass der Zustand der höchsten Emission in der Regel bei der maximalen Leistung der Anlage vorliegt. Diese Abhängigkeit gilt jedoch nicht für alle Messkomponenten. Gleichermaßen sind Art und Zusammensetzung der Einsatzstoffe im Hinblick auf die zu erwartenden Emissionen mit zu berücksichtigen. Das Verhalten kann in Abhängigkeit von der Anlage auch gegenläufig sein, beispielsweise ist bei Feuerungsanlagen ein gegenläufiges Verhalten für die Komponenten CO und NO in Abhängigkeit von den Verbrennungsbedingungen zu beobachten.
Dabei gilt es Folgendes zu beachten: Der Zustand höchster Emission ist durch den höchsten Emissionsmassenstrom gekennzeichnet. Die maximale Emissionskonzentration liegt jedoch nicht zwangsläufig beim größten Emissionsmassenstrom vor. Die Messaufgabe kann sich auf die Konzentration oder den Massenstrom oder auf beide beziehen.
Zur Ermittlung des Zustands höchster Emission wird Folgendes empfohlen:
•Kenntnisse aus der Literatur (z. B. Emissionsfaktoren)
•Fachgespräche mit dem Anlagenbetreiber und gegebenenfalls eine Besichtigung der Anlage
•Kenntnisse des Anlagentyps und des zugehörigen Emissionsverhaltens aufgrund bereits durchgeführter Messungen an der zu betrachtenden Anlage oder an vergleichbaren Anlagen

In Zweifelsfragen kann jederzeit die zuständige Fachbehörde hinzugezogen werden.