Diese Version (2019/01/31 17:03) wurde bestätigt durch wildanger.

Frage: Wurde durch die Messstelle eine Ortbesichtigung durchgeführt?


Prüfumfang:

Es ist zu prüfen, ob im Messbericht unter Punkt 1.9 („Durchgeführte Ortbesichtigung vor Messdurchführung“) eine Ortsbesichtigung vermerkt ist. Sollte angegeben sein, dass keine Ortsbesichtigung durchgeführt wurde, so ist das nur zulässig, wenn die Messstelle mit vorherigen Messungen an dieser Anlage befasst war. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Planung durch Informationsbeschaffung über Telefon oder Schriftverkehr in Verbindung mit Fotodokumentation akzeptiert werden. Diese Vorgehensweise sollte jedoch eine absolute Ausnahme darstellen und keinesfalls bei Erstmessungen oder nach wesentlichen Änderungen der Anlage erfolgen.


Handlungsempfehlung:

Sollte keine Ortsbesichtigung durchgeführt worden sein, obwohl das Messinstitut das erste Mal bei der Anlage misst, so sind beim Betreiber die Gründe hierfür zu erfragen.


Hintergrund:

Eine Ortsbesichtigung dient der Vorbereitung auf die anstehende Messung. Dabei stellt die Messstelle die Messbedingungen, sichere Zugänglichkeit ohne einschränkenden Witterungseinfluss, aber insbesondere die Lage der Messachse und die daraus resultierenden Randbedingungen der DIN EN 15259 fest. Es ist auch auf die Bedingungen am Messplatz (Größe und Lage der Messöffnungen und eventueller Messbühnen sowie die Energieversorgung) zu achten, um auf eventuelle Probleme bei der Probenahme angemessen vorbereitet zu sein. Zusätzlich sollte die Zugänglichkeit der Messöffnungen mindestens stichprobenartig geprüft werden. Besonders an älteren Anlagen oder Anlagen mit korrosiv wirkenden Abgasen können die Blindstopfen der Messöffnungen durch Korrosion unlösbar fest sitzen. Die Zugänglichkeit kann durch das Messinstitut auch telefonisch beim Anlagenbetreiber erfragt werden. Des Weiteren sollten Vorbereitungsgespräche mit dem verantwortlichen technischen Personal der Anlage stattfinden.
Auf eine Ortsbesichtigung kann verzichtet werden, wenn die Messstelle die Messbedingungen bereits im Rahmen vorheriger Messungen an der Anlage festgestellt hat und seitdem keine Änderungen am Messplatz vorgenommen wurden.

In der DIN EN 15259 ist zusätzlich folgende Anmerkung formuliert:

„In Abhängigkeit von der Komplexität der Messung kann das anlagenbezogene Vorwissen im Rahmen der erstmaligen Messplanung durch eine Ortsbesichtigung oder im Falle von kleineren oder häufig untersuchten Anlagen beispielsweise auch telefonisch ermittelt werden.“