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Frage: Ist zu jedem Ergebnis eine Messunsicherheit angegeben und erscheint diese plausibel?


Prüfumfang:

Es ist zu prüfen, ob unter Punkt 6.3 („Messunsicherheiten“) im Messbericht zu jeder Messkomponente folgende Daten angegeben wurden:
•Einheit
•Maximaler Messwert ymax
•Erweiterte Messunsicherheit (Up)
•ymax – Up
•ymax + Up
•Bestimmungsmethode

Als Angabe für die Bestimmungsmethode kommen „direkter Ansatz mit Doppelbestimmung“ und „indirekter Ansatz“ in Frage.


Handlungsempfehlung:

Sollte zu einer Messkomponente keine Messunsicherheit angegeben sein, so ist diese nachzureichen. Bei unplausiblen Messunsicherheiten sollte vom Messinstitut eine nachvollziehbare Berechnung der Messunsicherheit eingeholt werden. Hierzu kann die Fachbehörde hinzugezogen werden.

Plausibel wären in Bezug auf den Halbstundenmittelwert folgende Messunsicherheiten:
•Staub: 5 – 20%
•Staubinhaltsstoffe: 10 – 30%
•Gase: 5 – 15%
•Geruch: 25 – 100%
•Dioxine/Furane: 10 – 50%


Hintergrund:

Der LAI-Mustermessbericht macht für die Bearbeitung des Punktes 6.3 „Messunsicherheiten“ folgende Angaben:

Als Verfahren zur Ermittlung der Messunsicherheit von Emissionsmessungen mit diskontinuierlichen Messverfahren sind in der Richtlinie VDI 4219 der direkte Ansatz mit Doppelbestimmungen sowie der indirekte Ansatz mit Analyse der Teilschritte des Messverfahrens festgelegt. Für alle Messwerte ist anzugeben, nach welchem Verfahren und für welche Verfahrensschritte die Messunsicherheiten ermittelt wurden. Dabei sind die Messunsicherheiten als erweiterte Messunsicherheit (Up=k*uc ) anzugeben. Für die erweiterte Messunsicherheit ist p {Grad des Vertrauens gemäß DIN V ENV 13005 (auch als statistische Sicherheit bezeichnet)} anzugeben; i. d. R. gilt p=0,95 entsprechend einer statistischen Sicherheit von 95 % bzw. einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 5% (k=2,086 bei N=20 Doppelbestimmungen). Die Messunsicherheiten sind für das Gesamtverfahren anzugeben. Dies bedeutet, dass bei der Bestimmung der Messunsicherheit sowohl das Probenahmeverfahren als auch die Eigenschaften der Probenahmestelle (z. B. Ein- und Auslaufstrecken bzw. zeit- und ortsgebundene Verteilungen über den Messquerschnitt) zu berücksichtigen sind. Es sind hinreichende Angaben zur repräsentativen Erfassung der Messkomponenten im Messquerschnitt (Darstellung der Messstrategie bei normgerechten bzw. nicht normgerechten Messstrecken) und zur Vergleichbarkeit der Randbedingungen an der untersuchten Anlage mit denen bei der Verfahrensverifizierung zu machen.