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Frage: Ist die Funktionsprüfung der EAE (Elektronische AuswerteEinrichtung) vollständig durchgeführt worden und ist die jeweilige Anforderung (mit Quelle) sowie das jeweilige Prüfergebnis eindeutig angegeben und ist dieses positiv?

Prüfumfang:

In den Kapiteln 9.3.3, 9.3.4 und 9.3.5 des Berichtes ist zu prüfen, ob das Messinstitut alle Prüfpunkte durchgeführt hat und diese eindeutig positiv bewertet wurden. Folgende Punkte sind durch das Messinstitut zu prüfen und zu beurteilen:
• Funktionsfähigkeit und Auslösung der installierten Statussignale
• Klassierung der Statussignale
• Funktionsfähigkeit der Datenübertragung und –verarbeitung der Messsignale der einzelnen Komponenten der AMS durch die EAE
• Funktionsprüfung der Emissionsfernüberwachung (EFÜ), falls vorhanden


Handlungsempfehlung:

Wurde durch das Prüfinstitut eine Abweichung festgestellt, so ist der Betreiber zur umgehenden Behebung aufzufordern. Wurden einzelne Prüfschritte ausgelassen, so ist der Betreiber zur Vervollständigung der Überprüfung aufzufordern.


Hintergrund:

Die DIN EN 14181 stellt nur sehr schwache Anforderungen an die Prüfung der elektronischen Auswerteeinrichtung. Durch die untersetzende VDI 3950 werden die Anforderungen für Funktionsprüfungen in Deutschland konkretisiert. Dort heißt es unter Nr. 8.1.5:
Für die Datenübertragung von der AMS zur elektronischen Auswerteeinrichtung sind im Rahmen der Funktionskontrolle folgende Überprüfungen vorzunehmen:
• Funktion der Auslösung der installierten Statussignale (z.B. bei Unterbrechung des Probengasdurchflusses, Aufgabe von Prüfgasen, Ausfall der Spülluft oder bei sonstigen Gerätestörungen)
• Funktion der Übertragung und Verarbeitung der Messsignale der einzelnen Komponenten der AMS
• Funktionsfähigkeit des redundanten Aufzeichnungssystems
Diese Anforderungen werden durch den normativen Mustermessbericht im Anhang A der VDI 3950 weiter konkretisiert.

Zur Prüfung der Datenübertragung zwischen Messeinrichtung und EAE (Abschnitt 9.3.3 des Berichtes) führt die Norm das Folgende aus:

Die Methodik der Signalerzeugung sowie der Prüfung der Datenübertragung, der Verrechnung einschließlich Validierung und der Klassierung ist zu beschreiben. Neben der Prüfung in Grenzwertnähe (TMW, HMW) sollte zusätzlich die Signalübertragung im unteren sowie im oberen Viertel des Messbereiches (z. B. 6 mA, 18 mA) durchgeführt werden. Die Sollwerte sind den Istwerten gegenüberzustellen, die Abweichungen anzugeben und zu kommentieren. Auf die Überprüfung der Klassierung von z. B. Halbstundenmittelwerten kann verzichtet werden (Bestandteil der Eignungsprüfung von elektronischen Auswerteeinrichtungen), soweit die Einteilung der Klassen lediglich von einem parametrierten Emissionsgrenzwert abhängig ist, nicht also bei z. B. Mischfeuerungen.

Zur Prüfung der Datenübertragung zwischen Messeinrichtung und Registriereinrichtungen (Abschnitt 9.3.4 des Berichtes) führt die Norm das Folgende aus:

Es existiert keine explizite Anforderung für diese Überprüfung. Aus praktischen Erwägungen sollten 2 % vom Messbereichsendwert als Toleranz eingehalten werden.
Die Methodik der Prüfung der Datenübertragung und Registrierung ist zu beschreiben. Analog zu 9.3.3 sollte neben der Prüfung in Grenzwertnähe zusätzlich die Signalübertragung im unteren sowie im oberen Viertel des Messbereiches geprüft werden. Die Sollwerte sind den Istwerten gegenüberzustellen, die maximale Abweichung ist anzugeben und gegebenenfalls zu kommentieren.
Bei redundantem elektronischen Aufzeichnungssystem ist die Funktion zu kontrollieren.

Zur Prüfung der Statussignale (Abschnitt 9.3.5 des Berichtes) führt die Norm das Folgende aus:

Die Methodik der Signalerzeugung (z. B. Simulation einer Störung der automatischen Messeinrichtung, Betätigung des Wartungsschalters, Überbrücken der einzelnen Statuskontakte usw.) sowie der Prüfung der Datenübertragung, der Verrechnung und der Klassierung ist zu beschreiben. Ist aus praktischen Gründen die Simulation von Betriebskontakten (z. B. Störung Abgasreinigung) nicht durchführbar, ist der Ort (Klemmleiste, Schaltschrank) anzugeben, an dem der jeweilige Statuskontakt überbrückt wurde.