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Frage: Erfüllen die Prüfgase und Referenzmaterialien des Betreibers die Anforderungen?

Prüfumfang:

Es ist zu prüfen, ob unter Nr. 6.1.7 „Beschreibung der Prüfgase des Betreibers“ im Kalibrierbericht die betreibereigenen Prüfgase beschrieben und folgende Angaben gemacht werden:
- Nullgas:
- Prüfgas:
- Nennkonzentration:
- Unsicherheit:
- Flaschennummer:
- Hersteller:
- Herstelldatum:
- Stabilitätsgarantie: …………….. Monate
- Prüfmethodik bei internem Referenzmaterial:
- Ergebnis der Prüfung:

Erfolgt die Justierung der AMS mit internem Referenzmaterial (z.B. automatische Justierung mit Schwenkküvetten), muss dieses entsprechend geprüft werden.
Außerdem ist zu prüfen, ob die Konzentration des Prüfgases für den Messbereich des einzuhaltenden Grenzwerts geeignet ist.


Handlungsempfehlung:

Sollten die Angaben nicht vollständig sein, sind die fehlenden Angaben vom Betreiber nachzufordern. Sollte die Prüfgaskonzentration nicht zum Messbereich passen, sollte vom Betreiber eine Stellungnahme eingeholt werden.


Hintergrund:

Nach DIN EN 14181 Anhang A sind zur Sicherstellung der Qualität der Daten Prüfgase bzw. Referenzmaterialien bekannter Qualität und Quantität erforderlich.