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| - | Frage: Ist der ordnungsgemäße Einbau bescheinigt? | + | ====Frage: Ist der ordnungsgemäße Einbau bescheinigt? |
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| - | + | ===Prüfumfang: | |
| - | Prüfumfang: | + | |
| Es ist zu prüfen, ob unter Nr. 3.3.5 im Kalibrierbericht („Bescheinigung des ordnungsgemäßen Einbaus“) das Datum der Bescheinigung und die bescheinigende Stelle angegeben sind. | Es ist zu prüfen, ob unter Nr. 3.3.5 im Kalibrierbericht („Bescheinigung des ordnungsgemäßen Einbaus“) das Datum der Bescheinigung und die bescheinigende Stelle angegeben sind. | ||
| - | Handlungsempfehlung: | + | \\ |
| + | ===Handlungsempfehlung: | ||
| Sollten Angaben fehlen, so ist beim Betreiber nachzufragen, | Sollten Angaben fehlen, so ist beim Betreiber nachzufragen, | ||
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| + | ===Hintergrund: | ||
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| + | Unter 5.3.3.4 der TA Luft ist vorgegeben: \\ | ||
| + | Es soll gefordert werden, dass eine Stelle, die nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der 41. BImSchV für den Tätigkeitsbereich der Gruppe II Nummer 1 und für die jeweiligen Stoffbereiche gemäß der Anlage 1 der 41. BImSchV bekannt gegeben worden ist, über den ordnungsgemäßen Einbau der kontinuierlichen Messeinrichtungen eine Bescheinigung ausstellt. Diese ist der zuständigen Behörde vor der Inbetriebnahme durch den Betreiber vorzulegen. | ||