Einschränkungen für das Fachgebiet 2:
Teilgebiet 2.1, ohne Prüfungen vor Ort, die eine gerätetechnische Ausrüstung erfordern:
Prüfungen von Anlagenteilen, Komponenten während der Errichtung vor Ort; Prüfungen vor Ort, wie z. B. nach Vorgaben des technischen Regelwerkes, Funktionsprüfungen,
Teilgebiet 2.2, ohne Prüfungen vor Ort, die eine gerätetechnische Ausrüstung erfordern:
Qualitätssicherung der Errichtung, Prüfung von Anlagen auf Konformität mit den vorliegenden Unterlagen (z.B. Genehmigungsunterlagen, Baupläne) und den Gegebenheiten vor Ort
(Hinweis: Anlagenarten nach der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Sachverständigen in NRW gültigen 4.BImSchV. Es gelten grundsätzlich die Festlegungen im Bekanntgabebescheid)