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wildanger
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wildanger
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 ===Prüfumfang:​=== ===Prüfumfang:​===
  
-In den Kapiteln 9.3.39.3.und 9.3.5 des Berichtes ist zu prüfen, ob das Messinstitut alle Prüfpunkte durchgeführt hat und diese eindeutig positiv bewertet wurden. Folgende Punkte sind durch das Messinstitut zu prüfen und zu beurteilen:​\\  +In den Kapiteln 9.4.3 bis 9.4.und 9.5 des Berichtes ist zu prüfen, ob das Messinstitut alle Prüfpunkte durchgeführt hat und diese eindeutig positiv bewertet wurden. Folgende Punkte sind durch das Messinstitut zu prüfen und zu beurteilen:​\\  
-• Funktionsfähigkeit ​und Auslösung ​der installierten Statussignale\\  +• Prüfung der Datenübertragung von den Messeinrichtungen zur Auswerteeinrichtung ​und der Verrechnung\\  
-• Klassierung ​der Statussignale\\  +• Prüfung ​der Statussignale\\  
-• Funktionsfähigkeit ​der Datenübertragung und –verarbeitung der Messsignale der einzelnen Komponenten der AMS durch die EAE\\ +• Prüfung der Funktionsfähigkeit ​des redundanten Aufzeichnungssystems\\  
 +• Prüfung der Druckerfunktion 
 +• Prüfung der Funkuhr
 • Funktionsprüfung der Emissionsfernüberwachung (EFÜ), falls vorhanden \\  • Funktionsprüfung der Emissionsfernüberwachung (EFÜ), falls vorhanden \\ 
  
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 • Funktion der Übertragung und Verarbeitung der Messsignale der einzelnen Komponenten der AMS\\  • Funktion der Übertragung und Verarbeitung der Messsignale der einzelnen Komponenten der AMS\\ 
 • Funktionsfähigkeit des redundanten Aufzeichnungssystems\\ ​ • Funktionsfähigkeit des redundanten Aufzeichnungssystems\\ ​
-Diese Anforderungen werden durch den normativen Mustermessbericht im Anhang A der VDI 3950 weiter konkretisiert. \\ +Diese Anforderungen werden durch den normativen Mustermessbericht im Anhang A der VDI 3950-2 und Punkt  ​weiter konkretisiert. \\ 
 \\  \\ 
-Zur Prüfung der Datenübertragung zwischen Messeinrichtung und EAE (Abschnitt 9.3.3 des Berichtes) führt die Norm das Folgende aus: \\  + 
-\\  +Zur Prüfung der Datenübertragung zwischen Messeinrichtung und Registriereinrichtungen und der Verrechnung (Abschnitt 9.4.3 des Berichtes) führt die Norm das Folgende aus: \\ 
-Die Methodik der Signalerzeugung sowie der Prüfung der Datenübertragung, ​der Verrechnung ​einschließlich Validierung und der Klassierung ist zu beschreiben. Neben der Prüfung in Grenzwertnähe (TMW, HMW) sollte zusätzlich die Signalübertragung im unteren sowie im oberen Viertel des Messbereiches (z. B. 6 mA, 18 mA) durchgeführt werden. Die Sollwerte sind den Istwerten gegenüberzustellen,​ die Abweichungen anzugeben und zu kommentieren. Auf die Überprüfung der Klassierung von z. B. Halbstundenmittelwerten kann verzichtet werden (Bestandteil der Eignungsprüfung von elektronischen Auswerteeinrichtungen),​ soweit die Einteilung der Klassen lediglich von einem parametrierten Emissionsgrenzwert abhängig ist, nicht also bei z. B. Mischfeuerungen. \\  +
-\\  +
-Zur Prüfung der Datenübertragung zwischen Messeinrichtung und Registriereinrichtungen ​(Abschnitt 9.3.4 des Berichtes) führt die Norm das Folgende aus: \\ +
 \\  \\ 
-Es existiert keine explizite Anforderung für diese Überprüfung. Aus praktischen Erwägungen sollten 2 % vom Messbereichsendwert als Toleranz eingehalten werden. \\  +Die Methodik der Signalerzeugung sowie die Methodik der Prüfung der Datenübertragung, der Verrechnung einschließlich Validierung ​und der Klassierung ​ist zu beschreiben. ​Es ist zu dokumentieren,​ wie die Prüfung in Grenzwertnähe ​(TMW, HMW) und über den Messbereich (z. B. 6 mA, 18 mA) durchgeführt wurde. Die Sollwerte sind den Istwerten gegenüberzustellen. Die Abweichungen sind anzugeben und gegebenenfalls zu kommentieren. 
-Die Methodik der Prüfung der Datenübertragung und Registrierung ​ist zu beschreiben. ​Analog ​zu 9.3.3 sollte neben der Prüfung in Grenzwertnähe ​zusätzlich die Signalübertragung im unteren sowie im oberen Viertel des Messbereiches geprüft werden. Die Sollwerte sind den Istwerten gegenüberzustellen, die maximale Abweichung ist anzugeben und gegebenenfalls zu kommentieren.\\  +Bei Thermoelementen zur Überwachung der Temperatur in der Nachbrennzone ​ist neben der Überprüfung der Messwertübertragung auch die Funktion ​der Auswerteeinrichtung zum Erkennen eines Elementbruchs ​zu überprüfen. Dazu ist jedes einzelne Betriebsmessgerät abzuklemmen. \\ 
-Bei redundantem elektronischen Aufzeichnungssystem ​ist die Funktion zu kontrollieren. \\ +
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-Zur Prüfung der Statussignale (Abschnitt 9.3.des Berichtes) führt die Norm das Folgende aus: \\ +Zur Prüfung der Statussignale (Abschnitt 9.4.des Berichtes) führt die Norm das Folgende aus: \\ 
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 Die Methodik der Signalerzeugung (z. B. Simulation einer Störung der automatischen Messeinrichtung,​ Betätigung des Wartungsschalters,​ Überbrücken der einzelnen Statuskontakte usw.) sowie der Prüfung der Datenübertragung,​ der Verrechnung und der Klassierung ist zu beschreiben. Ist aus praktischen Gründen die Simulation von Betriebskontakten (z. B. Störung Abgasreinigung) nicht durchführbar,​ ist der Ort (Klemmleiste,​ Schaltschrank) anzugeben, an dem der jeweilige Statuskontakt überbrückt wurde.\\ ​ Die Methodik der Signalerzeugung (z. B. Simulation einer Störung der automatischen Messeinrichtung,​ Betätigung des Wartungsschalters,​ Überbrücken der einzelnen Statuskontakte usw.) sowie der Prüfung der Datenübertragung,​ der Verrechnung und der Klassierung ist zu beschreiben. Ist aus praktischen Gründen die Simulation von Betriebskontakten (z. B. Störung Abgasreinigung) nicht durchführbar,​ ist der Ort (Klemmleiste,​ Schaltschrank) anzugeben, an dem der jeweilige Statuskontakt überbrückt wurde.\\ ​