Unterschiede

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wildanger
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wildanger
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 - Daten der Messung (1.5)\\ ​ - Daten der Messung (1.5)\\ ​
 - Angabe der Grenzwerte (1.6)\\ ​ - Angabe der Grenzwerte (1.6)\\ ​
-- Kurzbeschreibung der Anlage (2.2)\\ +- Kurzbeschreibung der Anlage (2.1)\\ 
 - emissionsrelevante Anlagenteile (2.2)\\ ​ - emissionsrelevante Anlagenteile (2.2)\\ ​
 - Bezugsgrößen (2.2)\\ ​ - Bezugsgrößen (2.2)\\ ​
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 ===Hintergrund:​=== ===Hintergrund:​===
  
-Zur Angabe der Grenzwerte wird im Musterbericht der VDI 3950 (Anhang ​C) unter 1.6 Anlass und Aufgabenstellung aufgeführt,​ dass zu den Emissionsbegrenzungen betreffende Ziffern des Genehmigungsbescheides oder der Anordnung, Grenzwerte und relevante Festlegungen zu nennen sind. \\ +Zur Angabe der Grenzwerte wird im Musterbericht der VDI 3950-2 (Anhang ​A) unter 1.6 Anlass und Aufgabenstellung aufgeführt,​ dass zu den Emissionsbegrenzungen betreffende Ziffern des Genehmigungsbescheides oder der Anordnung, Grenzwerte und relevante Festlegungen zu nennen sind. \\ 
 \\  \\ 
-Unter 2.2 sollten nach den Vorgaben des Musterberichtes im Zuge der Kurzbeschreibung der Anlage und des Verfahrensprozesses insbesondere Anlagenteile,​ die im Zusammenhang mit der Entstehung von Emissionen luftfremder Stoffe von besonderer Bedeutung sind, hervorgehoben werden. Wichtige Kenndaten, wie Typenbezeichnung,​ Baujahr, Kesselnummer und Fabriknummern sind anzugeben.\\ ​+Unter 2.1/ 2.2 sollten nach den Vorgaben des Musterberichtes im Zuge der Kurzbeschreibung der Anlage und des Verfahrensprozesses insbesondere Anlagenteile,​ die im Zusammenhang mit der Entstehung von Emissionen luftfremder Stoffe von besonderer Bedeutung sind, hervorgehoben werden. Wichtige Kenndaten, wie Typenbezeichnung,​ Baujahr, Kesselnummer und Fabriknummern sind anzugeben.\\ ​
 Zur Anlagenbeschreibung gehört auch die Angabe der absoluten und spezifischen Nennleistung. Bezugsgrößen können beispielsweise die Einsatzstoffe und/oder die Produkte sein. Es sind branchenübliche Größen zu verwenden. Die Angaben müssen gegebenenfalls der Betriebseinheit oder der jeweiligen Emissionsquelle zugeordnet werden können. So sind eingesetzte Brennstoffe oder Heizmedien für bestimmte Anlagenteile oder Betriebseinheiten anzugeben, denn im Zusammenhang mit Punkt 2.4 können hier möglicherweise Rückschlüsse auf das Emissionsverhalten der Anlage gezogen werden, beispielsweise Brennstoffmengenverhältnisse bei Mischfeuerungen.\\ ​ Zur Anlagenbeschreibung gehört auch die Angabe der absoluten und spezifischen Nennleistung. Bezugsgrößen können beispielsweise die Einsatzstoffe und/oder die Produkte sein. Es sind branchenübliche Größen zu verwenden. Die Angaben müssen gegebenenfalls der Betriebseinheit oder der jeweiligen Emissionsquelle zugeordnet werden können. So sind eingesetzte Brennstoffe oder Heizmedien für bestimmte Anlagenteile oder Betriebseinheiten anzugeben, denn im Zusammenhang mit Punkt 2.4 können hier möglicherweise Rückschlüsse auf das Emissionsverhalten der Anlage gezogen werden, beispielsweise Brennstoffmengenverhältnisse bei Mischfeuerungen.\\ ​
 In komplex gelagerten Fällen ist ein vereinfachtes Anlagenfließbild beizufügen. \\  In komplex gelagerten Fällen ist ein vereinfachtes Anlagenfließbild beizufügen. \\