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- | Zur Dokumentation der Erfüllung der Anforderungen nach Nr. 2 und Nr. 6 des LAI-Beschlusses zur Zahlung des Formaldehydbonus (Stand: 11.09.2020) bei mit Biogas betriebenen Verbrennungsmotoranlagen zur Stromerzeugung bei Einsatz von Oxidationskatalysatoren ist dem LAI-Messbericht eine neue einheitliche Anlage (vgl. https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle) beizufügen. Diese enthält die Dokumentation bzw. ein Prüfschema entsprechend den Vorgaben des LAI-Beschlusses mit den wesentlichen Anforderungen gemäß VDMA 6299. Dieser Anlage sind ggf. bei Anlagen der 44. BImSchV die Auswertungen der NOx-Sensorik zur Überprüfung dauerhaften Einhaltung der genehmigten Emissionsgrenzwerte bzw. der Alarme beizufügen, die von der Messstelle z.B. über eine USB-Schnittstelle ausgelesen werden. | + | Bei mit Biogas betriebenen Verbrennungsmotoranlagen zur Stromerzeugung bei Einsatz von Oxidationskatalysatoren ist zur Dokumentation der Erfüllung der Anforderungen nach Nr. 2 und Nr. 6 des LAI-Beschlusses zur Zahlung des Formaldehydbonus (Stand: 11.09.2020) dem LAI-Messbericht eine neue einheitliche Anlage (vgl. https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle) beizufügen. \\ |
+ | Diese enthält die Dokumentation bzw. ein Prüfschema entsprechend den Vorgaben des LAI-Beschlusses mit den wesentlichen Anforderungen gemäß VDMA 6299. Dieser Anlage sind, bei Anlagen der 44. BImSchV, die Auswertungen der NO<sub>x</sub>-Sensorik zur Überprüfung der dauerhaften Einhaltung der genehmigten Emissionsgrenzwerte bzw. der Alarme beizufügen, die von der Messstelle ausgelesen werden. | ||