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-Gemäß der Neufassung des LAI-Beschlusses zur Zahlung des Formaldehydbonus (Stand: 11.09.2020) sind bei mit Biogas betriebenen Verbrennungsmotoranlagen zur Stromerzeugung bei Einsatz von Oxidationskatalysatoren die Anforderungen des VDMA-Einheitsblatts 6299, Nr. 4, 5.1., 5.2., 5.3, 5.4.1 und 5.5. (u. a. Verplombung,​ messtechnische Nachweise der BrennstoffzusammensetzungÜberwachung mittels Sensoren) einzuhalten.\\  +Gemäß der Neufassung des LAI-Beschlusses zur Zahlung des Formaldehydbonus (Stand: 11.09.2020) sind **bei mit Biogas betriebenen Verbrennungsmotoranlagen zur Stromerzeugung** bei Einsatz von Oxidationskatalysatoren die Anforderungen des VDMA-Einheitsblatts 6299, Nr. 4, 5.1., 5.2., 5.3, 5.4.1 und 5.5. \\  
-Weiterhin ist bei Anlagen der 44. BImSchV ​(Einzelmotoren ab einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW oder bei gemeinsamen genehmigungsbedürftigen ​Anlagen) die dauerhafte Einhaltung der genehmigten Emissionsgrenzwerte für NOx im Sinne des § 24 Abs. 7 der 44. BImSchV ​festzustellen,​ z. B. durch NOx-Sensoren.\\ +Diese beziehen sich auf eine Verplombung ​des Oxidationskatalysators, messtechnische Nachweise der Brennstoffzusammensetzung ​(Schwefelgehalt) sowie eine Überwachung mittels Sensoren (maximal zulässige Temperatur ​bei allen Anlagen, kontinuierlicher effektiver Katalysatorbetrieb und dauerhafte Einhaltung der genehmigten Emissionsgrenzwerte für NO<​sub>​x</​sub> ​im Sinne des § 24 Abs. 7 bei 44. BImSchV-Anlagen (Einzelmotoren ab einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW oder bei gemeinsamen genehmigungsbedürftigen Anlagen) zusätzlich).\\ 
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-Zur Dokumentation der Erfüllung der Anforderungen nach Nr. 2 und Nr. 6 des LAI-Beschlusses ist dem LAI-Messbericht eine neue einheitliche Anlage (vgl. https://​www.resymesa.de/​ReSyMeSa/​Stelle/​Fachinformation?​modulTyp=ImmissionsschutzStelle) beizufügen. Diese enthält die Dokumentation bzw. ein Prüfschema entsprechend den Vorgaben des LAI-Beschlusses mit den wesentlichen Anforderungen gemäß VDMA 6299. Dieser Anlage sind ggf. die Auswertungen der NOx-Sensorik bzw. der Alarme beizufügen,​ die von der Messstelle z.B. über eine USB-Schnittstelle ausgelesen werden.+Zur Dokumentation der Erfüllung der Anforderungen nach Nr. 2 und Nr. 6 des o. g. LAI-Beschlusses ist dem LAI-Messbericht eine neue einheitliche Anlage (vgl. https://​www.resymesa.de/​ReSyMeSa/​Stelle/​Fachinformation?​modulTyp=ImmissionsschutzStelle) beizufügen. Diese enthält die Dokumentation bzw. ein Prüfschema entsprechend den Vorgaben des LAI-Beschlusses mit den wesentlichen Anforderungen gemäß VDMA 6299. Dieser Anlage sind ggf. die Auswertungen der NO<​sub>​x</​sub>​-Sensorik bzw. der Alarme beizufügen,​ die von der Messstelle z.B. über eine USB-Schnittstelle ausgelesen werden.