Firmware Version 1.00 vom 2017-07-19
Messungen im Rahmen der 1. BImSchV dürfen mit dem ecom-EN3-F nur mit Gaskühler durchgeführt werden. Beim ecom-EN3-R ist die Verwendung des Gaskühlers optional.
Die automatische Rußmessung darf für Messungen im Rahmen der 1. BImSchV nicht verwendet werden.
Die Funktionen „WLAN“ und „Bluetooth“ dürfen für Messungen im Rahmen der 1. BImSchV nicht verwendet werden.
Das Kombinationsmessgerät kann mit den O2-Sensoren Typ OOI105-3 und Typ 5OxLL (Handelsname A5Ox) sowie mit den CO-Sensoren Typ A5F und Typ CO/CF-2000-4E für den mittleren CO-Bereich und dem CO-Sensor Typ 5MF für den hohen Messbereich betrieben werden.
Ein Sensorwechsel ist nur durch den Hersteller oder durch vom Hersteller autorisiertes Fachpersonal zulässig.
Ergänzungsprüfung zur Bekanntmachung des Umweltbundesamtes vom 21. Februar 2018 (BAnz AT 26.03.2018 B9, Kapitel I Nummer 2.39).
Bericht Nr. M-BI 1212-00/17_V1 vom 2017-11-27
Stellungnahme der TÜV SÜD Industrie Service GmbH vom 29. September 2017 bzgl. der Namensänderung
Bericht Nr. M-BI 1212-01/18_V1 vom 2. Mai 2018