Firmware Version 1.00 vom 2017-07-19
Messungen im Rahmen der 1. BImSchV dürfen nur mit Gaskühler durchgeführt werden.
Die automatische Rußmessung darf für Messungen im Rahmen der 1. BImSchV nicht verwendet werden.
Die Funktionen „WLAN“ und „Bluetooth“ dürfen für Messungen im Rahmen der 1. BImSchV nicht verwendet werden.
Das Kombinationsmessgerät kann mit den O2-Sensoren Typ OOI105-3 und Typ 5OxLL (Handelsname A5Ox) sowie mit den CO-Sensoren Typ A5F und Typ CO/CF-2000-4E betrieben werden.
Ein Sensorwechsel ist nur durch den Hersteller oder durch vom Hersteller autorisiertes Fachpersonal zulässig.
Die Firma ecom GmbH trägt seit dem 1. Februar 2017 diesen Namen und hieß davor rbr Messtechnik GmbH.
Bericht Nr. M-BI 1212-00/17_V1 vom 2017-11-27
Stellungnahme der TÜV SÜD Industrie Service GmbH vom 29. September 2017 bzgl. der Namensänderung